Riester

Spätestens seit der Rentenreform von 2002 sollten Sie Versorgungslücken mit einer privaten oder betrieblichen Altersvorsorge ausgleichen.

Hierfür haben Sie die Option, staatliche Förderungen zu Ihrer sog. Riester-Rente in Form von Zulagen und Steuervorteilen zu erhalten, davon ausgeschlossen sind jedoch Personen, die keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.

Wer einen Riestervertrag abschließen möchte, kann wählen zwischen:

  • klassische Riesterrente
  • Fondsgebundene Riesterrente
  • Riester-Fondssparplan
  • Riester-Banksparplan
  • Wohn-Riester

Um die volle Höhe an staatlicher Förderung zu erhalten, müssen Sie  vier Prozent Ihres Vorjahresbruttoeinkommens abzüglich der Zulagen in Ihren Vertrag einzahlen, mindestens jedoch 60 Euro im Jahr.

Unser Riester-Fachmann berät Sie umfassend und kompetent.